Stand 28.6.2020.
Vereinbarung
zwischen der Ortsgemeinde Mörstadt,
vertreten durch Ortsbürgermeister Stephan Hammer
und Frau/Herrn__________________, ___________________________________
zur Nutzung des Dorfgemeinschftshauses für eine private Feier
Nach der aktuell gültigen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeVO) vom 19. Juni 2020 sind ab 24. Juni 2020 private Feiern unter bestimmten Auflagen zulässig. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Eigentümers der Einrichtung. Die Zustimmung wird unter Beachtung folgender Auflagen erteilt:
Sollte nach Abschluss dieser Vereinbarung die 10. CoBeVO und das dazu erlassene Hygienekonzept geändert/ergänzt bzw. die 11. CoBeVO erlassen werden, gelten diese neuen gesetzlichen Bestimmungen. Die 10. CoBeVO ist gültig bis 31.08.2020. Der aktuelle Verordnungstext mit Hygienekonzept steht in Internet unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ zur Verfügung.
Sofern sich die aktuelle Corona-Lage ändert und durch gesetzliche Vorgaben eine Durchführung der Veranstaltung nicht mehr zulässig ist, muss die Ortsgemeinde Monsheim den geschlossenen Mietvertrag und diese Vereinbarung ggf. kurzfristig kündigen. Der/dem Mieter/in wird in diesem Falle nur die bereits gezahlten Benutzungsgebühren und Kostenerstattungen für die Reinigung erstattet; ein Anspruch auf Schadensersatz wird ausgeschlossen.
Monsheim, den
Ortsgemeinde Mörstadt Mieter/in
(Stephan Hammer) (_____________________________)
Ortsbürgermeister